Warnung vor dem LIDL-, ROSSMANN- und ERNSTINGS FAMILY-Parkplatz Leipzig !


Der Parkplatz vor diesen Einkaufsmärkten an der Holzhäuser Straße stellt für den Kunden eine recht nachteilige Besonderheit dar: Dort gibt es nicht eine einzige, sondern gleich noch zwei weitere Einkaufsstellen, insgesamt die obengenannten drei.

Dennoch ist die erlaubte Parkzeit auf 90 Minuten beschränkt, eine Zeit, während der Sie im Normalfall vor einem einzigen Supermarkt in Leipzig parken können. Und der HIT-Supermarkt auf dem Gelände der Alten Messe, Leipzig, gewährt seinen Kunden eine Höchstparkdauer von 2,5 Stunden, das sind satte 150 Minuten!

Kein Wunder, wenn eine Woche nach Ihrem Einkauf an der Holzhäuser Straße schon mal ein Schreiben ins Haus flattert, das Ihnen einen Verstoß gegen die erlaubte Parkplatzbenutzung zur Last legt, mit einem Foto Ihres Fahrzeugs und der eingedruckten Uhrzeit Ihrer Ausfahrt versehen.

Was war passiert? Sie sind beim Hineinfahren Kamera-unterstützt angeblich einen "konkludenten Vertrag" mit einer Parkplatzinhaber-beauftragten Parkraum-Bewirtschaftungs-Firma eingegangen. Ein Schelm, der bei dem kursivgestellten Begriff an etwas Böses denkt...

Die aus Ihnen erwirtschaftete Geldforderung ist übrigens nicht von Pappe, hier wird wohl weniger gekleckert, sondern vielmehr geklotzt: 35,- Euro Vertragsstrafe dafür, dass Sie zum Beispiel in jeder der drei Einkaufsstätten Ihrer Wahl mehr als 30 Minuten Umsatz-erhöhend verbracht haben.

Mit anderen Worten: Es gibt bei Ihrem "Parkzeitverstoß" keinen direkt Geschädigten, aber dennoch mutet Ihnen Ihr freundlicher Einkaufsmarkt eine 35-EURO-Krötenwanderung zu!

So weit, so gut, wohl mehr für die andere Seite. Vielleicht auch für die Bewirtschaftungsfirma, denn auf dem Forderungsschreiben, siehe unten, ist als Verfasser kein Verantwortlicher im rechtlichen Sinn erkennbar. Warum nicht? Weil es keinerlei menschliche Unterschrift gibt. Vielmehr steht als Fußnote unter dem Kleingedruckten der Satz, Zitat: "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" Zitat Ende

Mit Verlaub: Dies halte ich für einen unfairen, psychologischen Trick der Firma Parkdepot in München/Berlin, um den Zahlungswillen in dem Betroffenen quasi durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu erwecken: Bei flüchtigem Lesen dieses Satzes entsteht in mir der Eindruck, dass die Unterschrift deshalb nicht nötig sei, weil das Schreiben maschinell erstellt wurde. Dem ist aber so nicht, wie aus dem Inhalt des §126 BGB hervorgeht. Nach erfolgter Rechtsberatung soll vielmehr dies der wahre Grund sein: Hier liege ein sogenanntes "Massengeschäft" vor, weswegen keine Unterschrift notwendig sei.

Allerdings komme ich zu der bedenklichen Einschätzung, dass einem Betreiber von "Massengeschäften" die Rechtslage, auf die sein vermutbar einziges Geschäftsmodell ausgerichtet ist, sehr wohl bekannt sein sollte.

Deswegen bleibt mir unverständlich, warum seriöse Großunternehmen wie Lidl oder Rossmann offenbar fragwürdigen Nutzen aus den Parkzeitverstößen ihrer Kunden ziehen, die von deren "Bewirtschaftungs-Partnern" sinnverdreht formuliert sind, siehe unten. Letzteres ist allerdings nur meine persönliche Ansicht der Dinge, vielleicht sehen Sie das anders. Schreiben Sie mir bitte dazu Ihre Meinung.

Wenn Sie nach dieser Schilderung zu der Entscheidung kommen, ob Sie einen strafbewehrten, quasi 3-mal-30-Minuten-Parkplatz anfahren, wie in der Holzhäuser Straße in Leipzig den Kunden zugemutet, dann hat diese Warnung ihren Zweck erfüllt.

-------

Dies ist eine nicht-kommerzielle Webseite zum ausschließlich privaten Gebrauch eines Ruheständlers. Es besteht keine Impressumspflicht. Werde ich angeschrieben, erfolgt selbstverständlich die Aufgabe meiner Anonymität. Online gestellt 2/2024

Email: postmaster@schiefs.com

Vorschau